Internationale Unternehmen mit Standorten in Deutschland stehen vor einer wichtigen Veränderung im deutschen Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass auch deutsche Standorte ausländischer Unternehmen betriebsratsfähig sein können – selbst dann, wenn die wesentlichen Managemententscheidungen im Ausland getroffen werden. Die Entscheidung dürfte erhebliche Auswirkungen auf internationale Konzernstrukturen haben. Mit Beschluss vom 13. Mai 2026 (7 […]
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