Unter bestimmten Bedingungen können auch Arbeitnehmer aus dem Ausland in Deutschland Kindergeld erhalten. Ausländische Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens, die Staatsbürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, umfasst EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz, erhalten grundsätzlich Kindergeld für ihre Kinder, sofern die Mitarbeiter in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren […]
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