Ab dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber in Deutschland wesentliche Vertragsbedingungen auch in Textform übermitteln, beispielsweise per E-Mail. Der bisherige Schriftformzwang wird durch die Textform ersetzt. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Voraussetzungen: Der digitale Vertrag muss für Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auffordern, den Erhalt zu bestätigen. […]
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