Nach deutschem Recht kann die Probezeit eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich maximal sechs Monate betragen. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss die Probezeit im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. […]
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