Die Geschäftsführer der GmbH können einen Insolvenzantrag stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Hat eine GmbH keine Geschäftsführer, kann auch jeder Gesellschafter einen Insolvenzantrag stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht durch alle Mitglieder der Geschäftsführung gestellt, muss ein Insolvenzgrund glaubhaft gemacht werden. Die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung werden dann durch das Insolvenzgericht angehört. […]
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